Service-CenterWas kostet eine Handwerkerstunde?
Was kostet eigentlich ein Handwerker und wie setzt sich eine Handwerkerstunde genau zusammen? Unsere Beispielrechnung schafft Klarheit.
So muss ein Handwerker kalkulieren
Viele Handwerker kennen das: Konfrontieren sie ihre Kunden mit den Preisen, bekommen sie zu hören, dass Handwerker zu teuer sind. Der auf den ersten Blick hohe Stundenverrechnungssatz steht immer wieder im Zentrum der Kritik. Was viele Kunden aber nicht wissen:
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers.
Der auf der Rechnung ausgewiesene Preis für die Arbeitsstunde enthält außer dem Stundenlohn nämlich...
- die Lohnnebenkosten,
- die betrieblichen Gemeinkosten und
- den Gewinn.
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%, die der Unternehmer ans Finanzamt abführen muss.
Kostenfreie Broschüre
Unsere kompakte Broschüre macht deutlich, wie sich der Stundenverrechnungssatz zusammensetzt:
Wenn Sie lieber eine Print-Version der Broschüre nutzen und ggf. an Kunden verteilen möchten, können Sie bis zu 30 Exemplare kostenfrei bestellen.
Nutzen Sie dafür einfach unser Bestellformular:
Beispielrechnung
Bruttostundenlohn | 20,00 Euro |
Lohnnebenkosten | 16,77 Euro |
Betriebliche Gemeinkosten | 24,52 Euro |
Gewinn | 3,23 Euro |
= Stundenverrechnungssatz netto | = 64,52 Euro |
+ 19% Umsatzsteuer | 12,26 Euro |
= Stundenverrechnungssatz brutto | = 76,77 Euro |
Hinweis:
Unsere Rechnung stellt exemplarisch die Kosten für eine Handwerkerstunde eines Gesellen dar.
Kostenstrukturen und auch Stundenlöhne können allerdings je nach Handwerk und Region sehr unterschiedlich ausfallen.
Der Stundenverrechnungssatz gibt die aktuelle Kostensituation des Unternehmens wieder.
Was zählt zu den Lohnnebenkosten?
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
- bezahlte Urlaubs- und Feiertage
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- bezahlter Mutterschaftsurlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
- Schwerbehindertenabgabe
- nicht verrechenbare Zeiten
Was zählt zu den betrieblichen Gemeinkosten?
- Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser
- betriebliche Versicherungen
- Gehälter und Nebenkosten für Mitarbeiter im Büro
- Gebühren, Beiträge
- Porto, Telefon, Werbung, EDV, Kfz-Kosten
- Rechts- und Beratungskosten
- Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung
- Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
- kalkulatorische Kosten